14 quartier sehr seltsam an. Auf der Fahrt von S.________ bis L.________ hätten sich sicherlich geeignetere, geschütztere Stellen für Geschlechtsverkehr angeboten. Zusammenfassend lassen sich in den Aussagen des Beschuldigten zahlreiche Lügensignale finden. Seine isoliert betrachteten Aussagen sind nach Ansicht der Kammer wenig glaubhaft. Es wird grundsätzlich nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt, ausser die Aussagen würden sich im Folgenden durch andere Beweismittel bestätigen lassen. 6.6.3 Aussagen F.__