ihr die Richtung angegeben und Befehle ausgeführt habe, sowohl in L.________ wie in J.________ (pag. 447, 458, 459; 473, 474, 969). Dabei erklärte sie sogar explizit, dass sie das Gefühl habe, dass A.________ das von sich aus entschieden habe (und nicht von E.________ instruiert worden sei, was ebenfalls hätte sein können, da sich die beiden in Albanisch unterhielten). Wenn man sich insbesondere den Einbruchsort in L.________ genau anschaut, so erscheint es wirklichkeitsfremd, dass ein Ortsunkundiger wie E.________ den Weg abseits der Autobahn in dieses Einfamilienhausquartier vorgegeben haben soll.