Umgebung AE.________ gesehen habe, soll dann deren Wohnort widererkannt haben, so dass er sie beim Eindunkeln auf dem Weg von S.________ nach AF.________ angeblich habe lotsen können. Dass diese Aussagen vom Beschuldigten unglaubhaft sind, muss der Beschuldigte selber im Laufe der Zeit erkannt haben. So sagte er anlässlich der Berufungsverhandlung, der Vorwand mit den Verwandten hätte für ihn ein Signal sein müssen, aber er sei derart damit beschäftig gewesen, dass er mit F.________ habe Sex haben wollen, dass er das nicht realisiert habe. Diese Erklärung scheint doch sehr realitätsfremd und hinterlässt den Eindruck einer Schutzbehauptung, zumal der Beschuldigte E._____