Die Aussagen in Bezug auf wie lange und von wo sie sich angeblich kennen sind über die verschiedenen Einvernahmen hinweg derart unterschiedlich, dass sie unglaubhaft wirken. Demgegenüber wirken die konstant gleich lautenden Aussagen von E.________, wonach sich die beiden doch schon lange kennen, deutlich glaubhafter und nachvollziehbarer. Ebenfalls widersprüchlich sind die Aussagen des Beschuldigten in Bezug auf die Tatsache, wie und wann denn E.________ zum Beschuldigten gekommen ist. In der ersten Einvernahme sagte der Beschuldigte aus, er und F.________ hätten E.________ am 17. November 2017 in G.