12 wo er doch gerade von Italien in die Schweiz gereist sei, was nicht gratis sein dürfte, weder aus finanzieller noch geografischer Sicht Sinn mache. Konstant sind die Aussagen von E.________ einzig in Bezug auf das Deliktsgut, wonach er in L.________ CHF 100.00 mitgenommen (319, 331) und in J.________ nichts entwendet habe (pag. 332) sowie in Bezug auf das Freundschaftsverhältnis zum Beschuldigten, wonach sie gute und langjährige Freunde seien (pag. 299, 310, 321, 355, 959).