Insbesondere fällt in seinem Aussageverhalten auf, dass er immer nur so viel einräumte, wie er als nötig erachtete. So gab er die Vorfälle letztlich zwar zu, allerdings immer nur so viel und soweit er keinen Ausweg mehr sah. Er bestritt beispielsweise anfangs den Einbruch in L.________, räumte ihn später ein, allerdings ohne vorerst zuzugeben, die Terrassentür aufgebrochen zu haben, wobei er dies dann etwas später ebenfalls noch einräumte (pag. 299, 312, 319 f., 320, 331). Weiter stritt er anfangs auch den Einbruch in J.________ ab, bevor ihm Spuren vorgehalten wurden und er den Einbruch dann doch noch zugab (pag. 323, 303, 332).