Der Beschuldigte habe nichts vom Vorhaben von E.________ gewusst, sondern sei im Auto mit einer Liebelei mit F.________ beschäftigt gewesen. Da der Sachverhalt vom Beschuldigten vollständig bestritten wird, werden die Aussagen der Beteiligten mit Blick auf die Rolle des Beschuldigten zu überprüfen sein. Insbesondere sind dabei auch die neuen Aussagen von F.________ (ab Widerruf) zu berücksichtigen. 6.6 Beweiswürdigung Kammer 6.6.1 Aussagen E.________ In E.________ Aussagen befinden sich mehrere Lügensignale. Insbesondere fällt in seinem Aussageverhalten auf, dass er immer nur so viel einräumte, wie er als nötig erachtete.