Die Verteidigung führte in ihrem Parteivortrag zusammengefasst aus, es sei auf F.________ neuen Aussagen ab Widerruf abzustellen. Die Aussagen würden oft anders ausfallen, wenn Wunden verheilt seien. Die neuen Aussagen von F.________ würden aufzeigen, dass der Beschuldigte anderweitig – nämlich mit einer Liebelei mit F.________ – beschäftigt gewesen sei und vom Einbruch gar nichts mitbekommen habe. Es wird im Folgenden zu überprüfen sein, wie die Aussagen von F.________ bis zum Widerruf zu würdigen sind und wie anschliessend der Widerruf ihrer Aussagen im Schreiben und anlässlich der Berufungsverhandlung zu werten ist.