11 dem erstinstanzlichen Urteil widerrief F.________ mit einem Schreiben und mit ihren Aussagen an der Berufungsverhandlung ihre ursprüngliche Version, wonach sie und der Beschuldigte an diesem Abend keinen Geschlechtsverkehr im Auto gehabt hätten. Dies sei gelogen gewesen. Sie habe nicht die Wahrheit gesagt, weil sie vom Beschuldigten enttäuscht gewesen sei. Sie habe sich an ihm rächen wollen, weil er sie wegen anderen Frauen belogen habe. Die Verteidigung führte in ihrem Parteivortrag zusammengefasst aus, es sei auf F.______