Nun würde aber A.________ zu Unrecht verurteilt werden, damit könne sie nicht leben, es belaste sie jeden Tag. 6.4.2 Einvernahme mit der Zeugin F.________ an der Berufungsverhandlung vom 12. November 2019 (pag. 1218 ff.) F.________ führte aus, sie habe seit dem letzten Gerichtstermin keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten. Das Schreiben habe sie von sich aus gemacht. Sie habe es nicht mehr ertragen, dass sie gelogen habe. Sie habe gedacht, sie könne es mit dem Schreiben wieder gut machen. Sie habe das Schreiben bei ihr zuhause verfasst, eine Kollegin habe ihr dabei geholfen, weil sie mit der Rechtschreibung Mühe habe.