___ in irgendein einer Form zusammengewirkt zu haben. Stattdessen macht der Beschuldigte geltend, vom Einbruch nichts gewusst und mitbekommen zu haben und E.________ vom Fahrzeug lediglich weggeschickt zu haben, um mit F.________ Geschlechtsverkehr im Auto haben zu können. In der Zeit, in welcher E.________ weg gewesen sei, habe er dann mit F.________ Geschlechtsverkehr gehabt. In Bezug auf den Halt in L.________ ist unbestritten, dass F.________ auf Anweisung einer der beiden Mitbeschuldigten von der Hauptstrasse in das Quartier abbog und im Quartier angekommen, das Auto im Bereich des X.________ parkierte.