6 diese dabei beschädigte (Sachschaden ca. CHF 1‘500.00) und sich so unbefugt Zutritt ins Gebäude verschaffte. E.________ durchsuchte in der Folge das Objekt und diverse Behältnisse und entwendete eine Sonnenbrille (Deliktssumme ca. CHF 70.00). Anschliessend verliess er das Gebäude wieder durch die Einstiegsstelle. E.________ und A.________ wirkten dabei in wechselseitigem Einvernehmen zusammen. A.________ führte E.__