Hierauf durchsuchte E.________ das Objekt und entwendete diversen Schmuck (Deliktssumme ca. CHF 2‘800.00), bevor er das Haus wieder durch die Einstiegsstelle verliess. E.________ und A.________ wirkten dabei in wechselseitigem Einvernehmen zusammen. A.________ führte E.________ und die das Fahrzeug lenkende F.________, im Wissen um den vorgesehenen Einbruch, zum Tatobjekt und wartete in unmittelbarer Nähe des Tatobjekts beim und im Fluchtauto, um E.________ bei unerwarteten Ereignissen warnen zu können. 6.1.2 Einbruch in L.________ (AKS Bst. B. Ziff. 1.2.): A.___