5. Die Kosten der Voruntersuchung, der Verfahren vor dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, des Verfahrens vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Strafabteilung sowie vor der 1. Strafkammer gegen A.________ seien durch den Kanton Bern zu tragen. 6. A.________ sei eine Entschädigung für die Parteikosten gemäss Honorarnote von Fürsprecher B.________ vom 12. November 2019 auszurichten.