3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Gestützt auf die Verfügung vom 3. April 2019 wurde oberinstanzlich von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein Leumundsbericht inkl. Betreibungsregisterauszug eingeholt und zu den Akten genommen (pag. 1140 f., 1204 ff., 1212 ff.). Weiter stellte die Verteidigung mit Berufungserklärung vom 7. März 2019 den Antrag, ein Schreiben von F.________ zu den Akten zu nehmen und F.________ einzuvernehmen (pag. 1124 ff.). Mit Verfügung vom 3. April 2019 wurden beide Anträge gutgeheissen (pag. 1140 f.). Das Schreiben von F.________ wurde zu den Akten erkannt und F._____