_ wurden mangels Legitimation mit Verfügung vom 8. März 2019 aus dem Verfahren gewiesen (pag. 1133). Mit Verfügung vom 3. April 2019 und Vorladung vom 3. Mai 2019 wurde dem Strafund Zivilkläger D.________ und der Zivilklägerin ,C.________‘ das persönliche Erscheinen an der Berufungsverhandlung freigestellt und darauf hingewiesen, dass