2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 21. September 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1021). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. Februar 2018 (pag. 1116 ff.) erklärte der Beschuldigte am 7. März 2019 nahezu vollumfänglich die Berufung (pag. 1124 ff.). Nicht angefochten sind einzig der Verzicht auf die Landesverweisung gemäss Bst. B. Ziff. I.3. und die weiteren Verfügungen gemäss Bst. F des erstinstanzlichen Dispositivs.