1. Zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9‘000.00. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 300 Tagen wird im Umfang von 300 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt. 3. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet.