15. Fazit Strafmass Die Kammer erachtet vorliegend eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 400.00 als dem leichten Verschulden angemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 4 Tage festzusetzen. V. Kosten und Entschädigung