Auch betonte der Beschuldigte mehrmals, dass es niemanden etwas angehe, was er mit seiner Hündin mache, erst recht nicht die Polizei (vgl. pag. 43 Z. 15 f.), und dass die Zeugin sich nicht hätte einmischen sollen, es sich um eine «Angelegenheit zwischen ihm und seinem Hund» gehandelt habe (pag. 8).