5 lung versuchte er seiner Aussage noch mehr Nachdruck zu verleihen, indem er sogar zu Protokoll gab, er habe weder seine Kinder, noch seinen Hund geschlagen, noch werde er überhaupt jemals jemanden schlagen (pag. 43 Z. 19 f.). Wie die Vorinstanz zu Recht festhielt, geht aus den Aussagen des Beschuldigten sodann hervor, dass sich dieser zum Tatzeitpunkt in einer schwierigen Lebenssituation befand. Gegenüber der Polizei sagte der Beschuldigte aus, er habe zurzeit viele Probleme, v.a. finanzielle Sorgen (pag.