Der Beschuldigte habe daraufhin versucht, ihr den Fang zu öffnen, um den Gegenstand wieder herauszuholen, doch die Hündin habe sich verbissen und er habe keinen Erfolg gehabt. Daraufhin sei der Beschuldigte wütend geworden und habe die Hündin angeschrien, dass sie «verrecken» solle. Er habe die Hündin mit einer Hand am Halsband gehalten und mit der anderen Hand viele Male mit grosser Kraft gegen verschiedene Orte [recte: Stellen] am Körper der Hündin geschlagen und auch gegen deren hinteren Körperteil getreten. Dadurch habe der Beschuldigte der Hündin unnötige und ungerechtfertigte Schmerzen zugefügt.