6. Sachverhalt 6.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 16. Oktober 2018 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 16. Oktober 2018 (pag. 12), welcher vorliegend als Anklageschrift gilt, vorgeworfen, er habe sich der Tierquälerei, begangen am 18. Juli 2018 in Bern, schuldig gemacht. Konkret soll der Beschuldigte seine sieben Monate alte Labrador-Hündin spazieren geführt haben, als diese im Park etwas vom Boden ins Maul genommen habe, was sie nicht hätte tun sollen. Der Beschuldigte habe daraufhin versucht, ihr den Fang zu öffnen, um den Gegenstand wieder herauszuholen, doch die Hündin habe sich verbissen und er habe keinen Erfolg gehabt.