406 Abs. 1 Bst. c StPO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet und der Beschuldigte aufgefordert, innert 30 Tagen eine schriftliche Begründung der Berufung einzureichen (Art. 406 Abs. 3 StPO). Die fristgerecht eingereichte schriftliche Berufungsbegründung des Beschuldigten datiert vom 6. März 2019 (pag. 97). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 101).