1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. Januar 2019 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, begangen am 18. Juli 2018 in Bern, schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 48). Es verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag.