Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin - den Zivilklägern 1 und 2 Mitzuteilen (umgehend): - der Vorinstanz - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg Mitzuteilen (Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand (MIP) Mitzuteilen (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde: - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv) - dem Staatssekretariat für Migration (SEM)