6. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden anteilsmässigen (4/5) oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘000.00, 4/5 ausmachend CHF 4‘000.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). IV. 1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 sowie Art. 126 StPO zur Bezahlung von CHF 17‘421.40 Schadenersatz an die R.________ Versicherungsgesellschaft verurteilt. 2. Die Zivilklage von D.________ wird abgewiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V.