Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 490 Tagen (30.10.2017 bis 3.3.2019) sowie der vorzeitige Strafvollzug (ab 4.3.2019) werden vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 5. Zur Bezahlung der anteilsmässigen (7/8) erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 43‘324.40, 7/8 ausmachend CHF 37‘908.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).