2. bezüglich der bei A.________ mit Verfügung des Amtes für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Thurgau vom 13.10.2016 aufgeschobenen Reststrafe von 32 Tagen die Rückversetzung in den Strafvollzug angeordnet wurde 3. im Zivilpunkt verfügt wurde, dass 3.1 festgestellt wird, dass I.________ und F.________ keine Zivilforderungen geltend gemacht haben 3.2 in Anbetracht der unzureichenden Begründung/Bezifferung die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ auf den Zivilweg verwiesen wird 2.3 für den Zivilpunkt keine Kosten ausgeschieden werden 4. weiter verfügt wurde, dass