1.8 der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG), begangen am 21.10.2017 in Sins AG durch 1.8.1 grobe Verletzung der Verkehrsregeln, begangen durch a) Überqueren der Sicherheitslinie b) Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um ca. 60 km/h c) Unterlassen der Richtungsanzeige d) Nichtbeherrschen des Fahrzeuges 1.8.2 Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden 1.8.3