Für das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall mit Sachschaden ist angesichts der konkreten Umstände nicht bloss vom Minimum von CHF 400.00 gemäss VBRS-Richtlinien (S. 23), sondern von CHF 500.00 als Einsatzstrafe auszugehen. Für das ungenügende Sichern des Fahrzeuges gegen das Wegrollen und das Nichtbeachten polizeilicher Weisungen bzw. Haltezeichen sehen die VBRS-Richtlinien Einzelstrafen von CHF 200.00 bzw. CHF 250.00 vor (S. 20 und 21). Von total CHF 450.00 sind CHF 300.00 zur Einsatzstrafe hinzuzurechen, so dass letztlich eine Gesamtübertretungsbusse von CHF 800.00 resultiert.