12. Übertretungen Auch hinsichtlich der Gesamtbusse für die Übertretungen kommt die Kammer, ausgehend von den VBRS-Richtlinien, zum gleichen Ergebnis wie die Vorinstanz. Die CHF 800.00 setzen sich wie folgt zusammen: Für das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall mit Sachschaden ist angesichts der konkreten Umstände nicht bloss vom Minimum von CHF 400.00 gemäss VBRS-Richtlinien (S. 23), sondern von CHF 500.00 als Einsatzstrafe auszugehen.