Aus diesem Grund kann denn auch seinen erneuten Beteuerungen vor oberer Instanz, es tue ihm leid und er sehe seine Fehler ein, kein Glaube geschenkt werden. Ebenfalls nicht für den Beschuldigten spricht sein Verhalten in Haft: Gemäss Bericht des Regionalgefängnisses Biel wurde er bereits zwei Wochen nach seiner Einweisung erstmals auffällig, als er den Lichtschalter im Treppenhaus zu manipulieren versuchte. Am 20.1.2018 traf er Fluchtvorbereitungen und beschädigte einen Schlosszylinder. Er wurde dafür mit 6 Tagen Arrest bestraft (pag. 106 f.). Auch im