Er war dann auch am 21.10.2017 in Sins AG wiederum in einem Personenwagen unterwegs, in welchem sich allerhand Einbruchswerkzeug befand. Hätte der Beschuldigte nicht am 30.10.2017 aufgrund der RIPOL-Ausschreibung angehalten werden können, hätte er seine Einbrechertätigkeit unverfroren fortgesetzt. Dass es bei ihm mit Einsicht und Reue nicht weit her ist, belegt auch auf das letzte Wort des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen vom 5.11.2014. Damals führte er Folgendes aus: «Ich möchte sagen, dass es mir Leid tut, dass es zu all dem gekommen ist.