342 Z. 170). Der Beschuldigte liess sich auch durch den Vorfall in Kerzers, bei welchem er am 26.8.2017 erstmals vor der Polizei hatte flüchten müssen, nicht von weiteren Straftaten abhalten. Die beiden Einbrüche in Mels SG und St. Gallen ereigneten sich eine bzw. zwei Wochen nach diesem Vorfall. Auch nach der Flucht in Brunnen SZ vom 19.9.2017 verweilte der Beschuldigte weiter in der Schweiz. Er war dann auch am 21.10.2017 in Sins AG wiederum in einem Personenwagen unterwegs, in welchem sich allerhand Einbruchswerkzeug befand.