Dies erscheint der Kammer als zu viel. Andererseits gewährte die Vorinstanz einen überaus grosszügigen Geständnisrabatt von 4 ½ Monaten. Dazu besteht in den Augen der Kammer kein Anlass. Der Beschuldigte hat nur das absolute Minimum zugegeben, von Kooperation, Einsicht oder Reue kann nicht die Rede sein. Bezeichnend für die Grundhaltung des Beschuldigten ist etwa seine Antwort auf die Frage, wer beim Einbruchdiebstahl in St. Gallen den Tresor aufgeflext habe: «Ich mache dies, da ich es machen muss» (pag. 342 Z. 170).