27 11.2.2 Weitere Sachbeschädigungen Für die weiteren nunmehr fünf Sachbeschädigungen mit Sachschäden zwischen CHF 500.00 und CHF 5‘377.40, total also knapp CHF 10‘000.00, wären aus Sicht der Kammer aufgrund des Unrechtsgehaltes einmal ca. 45, drei Mal ca. 30 und einmal ca. 15 Strafeinheiten, total also 150 Strafeinheiten, auszufällen. Davon werden aufgrund des erneuten engen Sachzusammenhangs mit den jeweiligen Diebstählen ½, ausmachend 75 Strafeinheiten, asperiert. 11.2.3 Hausfriedensbrüche