Aufgrund der obersintanzlich erfolgten Freisprüche ist aber neu nicht mehr von neun, sondern nur noch von sechs Einbrüchen, konkret von vier vollendeten und zwei versuchten Diebstählen, auszugehen. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs wird damit etwas geringer und der Deliktsbetrag reduziert sich auf CHF 155‘265.85. Der Deliktszeitraum verkürzt sich auf gut 1 ½ Monate, womit jedoch um so mehr von einer erheblichen Intensität kriminellen Verhaltes auszugehen ist.