Sie hielt fest, der Beschuldigte habe im kurzen Zeitraum von knapp 2 ½ Monaten 9 schwere Einbruchdiebstähle (unter Anwendung brachialer Gewalt und mit Verursachung eines grossen Sachschadens) begangen. Sie bezeichnete sein Vorgehen als sehr professionell, sowohl bei der Auswahl der Objekte (vorgängige Halterabfragen, Auswahl lukrativer Objekte) als auch bei der Ausführung (Benutzung von zuvor entwendeten Fahrzeugen, getarnte Mitführung des Einbruchswerkzeugs). In-