10. Gesamtfreiheitsstrafe 10.1 Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Diebstahl 10.1.1 Objektive Tatschwere Ausgehend von einem Gesamtdeliktsbetrag von rund CHF 235‘000.00 siedelte die Vorinstanz das objektive Tatverschulden im Rahmen des bereits qualifizierten Tatbestandes des gewerbsmässigen Diebstahls im mittelschweren Bereich an. Sie hielt fest, der Beschuldigte habe im kurzen Zeitraum von knapp 2 ½ Monaten 9 schwere Einbruchdiebstähle (unter Anwendung brachialer Gewalt und mit Verursachung eines grossen Sachschadens) begangen.