Nachfolgend wird die Strafzumessung nach diesen drei Deliktsgruppen geordnet vorgenommen. Die Kammer orientiert sich dabei auch an den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien).