Für dieses Delikt ist also zwingend eine Geldstrafe auszufällen. Einzig mit Busse bedroht sind schliesslich die Übertretungen aus dem Strassenverkehrsgesetz (pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall ohne Personenschaden, ungenügendes Sichern eines Fahrzeuges gegen das Wegrollen, Nichtbeachten polizeilicher Weisungen bzw. Haltezeichen). Diese Delikte sind mit einer Gesamtbusse zu sanktionieren. Nachfolgend wird die Strafzumessung nach diesen drei Deliktsgruppen geordnet vorgenommen.