Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte ihn am 5.11.2014 zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Am 1.11.2016 wurde er bedingt aus dem Vollzug entlassen, wobei die Probezeit auf ein 1 Jahr festgelegt wurde und die Reststrafe 32 Tage betrug. Ausserdem wurde der Beschuldigte mit einer Einreisesperre bis zum 31.10.2024 belegt. Noch innerhalb der Probezeit reiste der Beschuldigte wiederum in die Schweiz ein und begann ab anfangs Juli 2017 mit der vorliegend zu beurteilenden Deliktsserie.