diesbezüglich nicht belastet hat, dieser jedoch zweifellos in Kerzers vor Ort war. Aus diesem Umstand lässt sich demnach nichts zu Gunsten des Beschuldigten ableiten. Für die Kammer ist die Beteiligung des Beschuldigten am Vorfall in Kerzers vom 26.8.2017 somit beweismässig erstellt. 6.10 Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung in Sins AG Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21.10.2017 in Sins AG den Personenwagen Alfa Romeo gelenkt zu haben, ohne im Besitz des erforderlichen Führerausweises zu sein (Ziff. 8.1 der Anklageschrift). Der Beschuldigte hingegen hat stets behauptet, er habe einen gültigen Führerausweis.