22 nahe, dass es sich bei der Person, welche in Kerzers gemeinsam mit X.________ vor der Polizei flüchtete, ebenfalls um den Beschuldigten handelt. Schliesslich bestätigte auch der Beschuldigte, dass er X.________ in Zürich getroffen habe und sie dann einige Zeit zusammen verbracht hätten (pag. 284 Z. 210). Ebenfalls als Schutzbehauptung ist sodann die Aussage des Beschuldigten zu werten, wonach er nicht wisse, wie X.________ zu dem Auto gekommen sei (pag. 284 Z. 225).