immatrikuliert worden war, identifiziert werden (pag. 637 ff). Ab dem Türgriff auf der Beifahrerseite des Fiat Stilo konnte die DNA des Beschuldigten gesichert werden. Daraus und aus dem Umstand, dass AB.________ bestätigte, X.________ sei bei der Übergabe des Fahrzeugausweises am 14.8.2017 von einem sehr muskulösen, schnauzbärtigen Mann begleitet worden (pag. 653 Z. 78 f.) ergibt sich der Schluss, dass es sich beim zweiten Mann in Kerzers unzweifelhaft um den Beschuldigten gehandelt haben muss. Die Beschreibung als muskulös trifft ohne Weiteres auf den Beschuldigten zu.