6.9 Hinderung einer Amtshandlung in Kerzers Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, beim Erblicken der Polizeipatrouille trotz entsprechender Aufforderung nicht stehen geblieben zu sein und zu Fuss die Flucht ergriffen zu haben, während sein mutmasslicher Begleiter X.________ zunächst mit einem Firat Stilo und anschliessend zu Fuss vor der Polizei flüchtete (Ziff. 7.1 der Anklageschrift). Dieser Vorfall ereignete sich am 26.8.2017. Zeitlich einzuordnen ist er somit einen Tag nachdem die Halterabfrage im Fall Altnau TG erfolgt ist bzw. im gleichen Zeitraum, in welchem schliesslich auch der versuchte Einbruchdiebstahl in Altnau TG stattfand;