920), beim ebenfalls ungesicherten Fiat Seicento in Morschach befand sich der Schlüssel auf der Sonnenblende (pag. 795). Es liegt auf der Hand, dass unter diesen Umständen keine besonderen Kenntnisse nötig waren, um die Personenwagen zu entwenden. Die Verteidigung brachte weiter vor, dass es sich bei der am Antennenstandort Mühlau eingeloggten Nummer um eine Nummer von X.________ gehandelt habe. Ausserdem stehe die betreffende Antenne über 2 km vom tatsächlichen Deliktsort entfernt. Man habe also geografisch keine eindeutigen Hinweise (pag. 1994). Wie bereits ausgeführt, war der Beschuldigte in der Nacht vom 19.9.2017 unbestrittenermassen gemeinsam mit X.________ unterwegs.