So wird deutlich, dass auch in diesem Auto der Beschuldigte wiederum als Fahrer fungiert haben muss. Da es sich beim Beschuldigten um einen Profi handelt, ist ausserdem davon auszugehen, dass er am Steuer des entwendeten Autos Handschuhe trug, um keine DNA zu hinterlassen, zumal aktenkundig ist, dass er im in Brunnen SZ zurückgelassenen Alfa Romeo unter der Abdeckung des Schalthebels versteckt einen Plastiksack mit Staubmasken, Taschenlampen und eben Handschuhen mit sich führte (pag. 901). Dass hingegen die DNA von X._______