Der Zeitpunkt des Auffindens der Autos ist nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Ende der Nutzung. Es handelte sich bei den beiden entwendeten Personenwagen um klassische Fluchtautos, welche dem Beschuldigten und X.________ mit grosser Wahrscheinlichkeit lediglich dazu dienten, nach der Flucht vor der Polizei und nachdem sie ihr aktuell benutztes Fahrzeug hatten zurücklassen müssen, die Gegend möglichst rasch zu verlassen. Es ist ausserdem kaum davon auszugehen, dass der Beschuldigte mehrere Tage mit einem entwendeten Fahrzeug und dem entsprechenden Kontrollschild herumfuhr. Die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei erwischt zu werden, wäre viel zu gross gewesen.